Scharfe Kritik der Kinderärzte am neuen Beschneidungs-Gesetz

Berlin (may-). Das Gesetz zur religiösen Beschneidung ist auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte den Gesetzentwurf, wonach Juden und Muslime ihre Söhne beschneiden lassen dürfen, wenn dies fachgerecht und mit möglichst wenig Schmerzen erfolgt.

Vertreter der beiden Religionsgemeinschaften begrüßten den Beschluss. "Indiskutabel" ist der Gesetzentwurf dagegen für den Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte. "Wir können nur einer Regelung zustimmen, bei der ein religionsmündiger Jugendlicher ab dem vollendeten 14. Lebensjahr selbst den Willen äußert, aus religiösen Gründen beschnitten zu werden", sagte Verbandspräsident Wolfram Hartmann. Der Entwurf erkläre das Recht eines Kinder auf körperliche Unversehrtheit als "drittrangig" gegenüber Elternrecht und Religionsfreiheit.

(may-)
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