Karlsruhe Schärfere Strafen für Steuerbetrüger

Karlsruhe · Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern verkündeten Urteil. Damit bestätigte er seine bisherige Rechtsprechung.

Die Karlsruher Richter hoben das Urteil gegen einen Ex-Unternehmer aus Bayern auf, der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern hinterzogen hatte und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Die Strafzumessung sei fehlerhaft, urteilte der BGH. Dabei stellte er klar: Nur besonders gewichtige Milderungsgründe können in solchen Fällen eine Bewährungsstrafe rechtfertigen. So hätte das Landgericht nicht mildernd berücksichtigen dürfen, dass der Angeklagte einen Steuerberater hinzugezogen hatte. "Ob das ein Milderungsgrund ist, wenn man sich von seinem Steuerberater über die Frage beraten lässt: Wie hinterziehe ich Steuern möglichst gut?", fragte der Vorsitzende Richter Armin Nack mit leiser Ironie.

Bereits 2008 hatte der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe die Strafe in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dennoch wurden immer wieder Steuerkriminelle zu Bewährungsstrafen verurteilt. (Az.: BGH 1 StR 525/11)

(RP)
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