Bundesrechnungshof kritisiert Ministerium Rüge für Airbus-Finanzierung

Hamburg (rpo). Da wollte das Verteidigungsministerium wohl zu hoch hinaus. Jetzt wird es vom Bundesrechnungshof auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Der hat das Vorgehen des Verteidigungsministeriums bei der Finanzierung der 73 bestellten Transportflugzeuge Airbus A400M gerügt.

Hamburg (rpo). Da wollte das Verteidigungsministerium wohl zu hoch hinaus. Jetzt wird es vom Bundesrechnungshof auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Der hat das Vorgehen des Verteidigungsministeriums bei der Finanzierung der 73 bestellten Transportflugzeuge Airbus A400M gerügt.

In einem der "Bild am Sonntag" vorliegenden Prüfungsbericht fordert der Rechnungshof nach Angaben der Zeitung das Ministerium auf, eine Beschaffungsvorlage zu erstellen, die den Rahmen der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5,13 Milliarden Euro nicht überschreitet. Außerdem solle das Ministerium bei künftigen Rüstungsvorhaben "davon absehen, Verpflichtungen mit Parlamentsvorbehalt einzugehen". Das Verteidigungsministerium hatte sich gegenüber den Partnerländern des Airbus-Baus unter solchem Vorbehalt zur Abnahme von 73 Maschinen verpflichtet.

Die Rechnungsprüfer kritisieren dem Bericht nach auch, dass die deutsche Industrie nur technologisch "vergleichsweise niedrigwertige Programmteile" des Projekts erhalten habe, obwohl Deutschland mit 37 Prozent den höchsten Anteil an den Kosten von rund 9,5 Milliarden Euro trage. Die "besonders bedeutsamen Anteile wie Tragflügel, Triebwerk und Avionik" würden in England und Frankreich produziert, die Endmontage sei in Spanien geplant. Die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Deutschland sei "kurz- und mittelfristig unrealistisch".

Im Bundeshaushalt 2002 stehen bisher nur 5,1 Milliarden Euro Verpflichtungsermächtigung für 40 Maschinen. Das Geld wird nicht sofort fällig, da die Maschinen frühestens in acht Jahren von der Bundeswehr eingesetzt werden sollen. Deshalb wollen SPD und Grüne die 5,1 Milliarden bis Ende März dieses Jahres "entsperren" und in den neuen Haushalt 2003 restliche 3,5 Milliarden einstellen. Union und FDP haben gegen das Verfahren eine Einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beantragt.

(RPO Archiv)
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