Berlin Rückkehrrecht auf Vollzeit nach Gerangel im Kabinett

Berlin · Wochenlang hatten Union und SPD um das geplante Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit gerungen, nun soll es an diesem Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden. Das teilte Arbeitsminister Hubertus Heil am Dienstag in Berlin mit.

Kurz zuvor hatte es neuerliches Gerangel um den Entwurf gegeben, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CDU) stand dem Vernehmen nach zuletzt auf der Bremse.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer, die für ein bis fünf Jahre in Teilzeit gehen wollen, das Recht erhalten, in Vollzeit zurückzukehren. Es gilt für Betriebe ab 45 Beschäftigte. Für Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern gilt es eingeschränkt. Die SPD dringt seit Jahren auf ein Rückkehrrecht in Vollzeit, damit Arbeitnehmer nicht auf Dauer in Teilzeit bleiben, wenn sie etwa wegen der Kindererziehung ihre Stundenzahl reduziert haben.

Das Gesetz sollte schon in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet werden, scheiterte aber am Widerstand der Union. Die Wirtschaftsverbände sind gegen das Rückkehrrecht. Umstritten war bis zuletzt die Beweislastumkehr. Damit ist gemeint, dass die Arbeitgeber nachweisen müssen, keine passende Vollzeitstelle anbieten zu können. Die Beweislast solle bei Unternehmen liegen, sagte Heil dazu. Das Gesetz soll ab dem 1. Januar 2019 gelten.

Aus SPD-Kreisen hieß es, die letzte Blockade am Dienstag im Innenministerium habe keine sachlichen Gründe mehr gehabt. Es sei Seehofer einzig um einen Schlagabtausch wegen des gescheiterten Termins zur Vorstellung seines Asyl-Masterplans gegangen. Heil bestätigte jedenfalls vor der SPD-Fraktionssitzung, dass es keine inhaltlichen Änderungen an seinem Entwurf mehr gegeben habe.

(jd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort