EU-Komission prüft Beschwerden Riester-Rente unter der Lupe

Berlin (rpo). Noch lange nicht in die Jahre gekommen zeigt das Modell Riester-Rente schon erste Ausfälle. Möglicherweise kollidiert es mit europäischem Recht. Nun wird es von der EU-Kommission erstmal auf Herz und Nieren geprüft.

Die Regelung, wonach Rentner, die auswandern, die staatlichen Zuschüsse zur Riester-Rente zurückzahlen müssen, könnte problematisch sein. Das berichtet der Berliner "Tagesspiegel" (Freitagausgabe). Die Untersuchung geschehe nach Beschwerden mehrerer Bürger, ob diese Regelung der Gleichheitsvorschrift des Artikels 18 des EU-Vertrags und damit dem Recht auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer widerspricht.

Da die Beiträge zur Riester-Rente weitgehend steuerfrei sind, müssen die Leistungen aus der staatlich geförderten Altersvorsorge im Alter versteuert werden. Wenn Rentner im Ruhestand ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen, unterliegen sie aber nicht mehr der deutschen Steuerpflicht und entgehen somit der nachträglichen Besteuerung. Deshalb sollen sie nach der derzeitigen Regelung die staatlichen Zuschüsse zurückzahlen.

Die EU-Kommission wird der Zeitung zufolge vermutlich die Bundesregierung kontaktieren, da die Untersuchung, ob diese Regelung gegen EU-Recht verstößt, als sehr schwierig gelte. So solle geklärt werden, ob möglicherweise über Doppelbesteuerungsabkommen und Vereinbarungen zum Informationsaustausch verhindert werden kann, dass es zu einer ungerechtfertigt hohen Besteuerung von im Ausland lebenden Rentenempfängern kommt. Das Bundesfinanzministerium war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.

(RPO Archiv)
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