Richtiges Google-Urteil

Das gestrige Urteil zu Google ist richtig. In einem Land, in dem der Schutz von Persönlichkeitsrechten hohen Rang hat, dürfen die Computer von Google den Ruf eines Menschen nicht ohne Strafe in den Dreck ziehen. Der Internetgigant muss nun eben Mitarbeiter einstellen, die hiesige Beschwerden gegen fragwürdige Ergänzungsvorschläge bei der Eingabe von Suchwörtern prüfen. Und die müssen beispielsweise aus dem System löschen, dass "Rotlicht" als Suchergänzung zu Bettina Wulff vorgeschlagen wird. Google hat nicht das Recht, frühere Gerüchte und Verleumdungen aus "technischen Gründen" immer weiter zu transportieren.

Ist damit das freie Internet tot? Nein. Jedes Onlineangebot ist von Deutschland aus weiter aufrufbar. Google darf weiter auf fragwürdige Internetseiten hinweisen – gegen deren Inhalte kann Mann oder Frau notfalls klagen. Außerdem müssen wir Internetbürger lernen, unsere digitale Identität besser zu pflegen: Ungeschickte Selbstdarstellung bei Facebook hat sicherlich mehr Karrieren beschädigt als umstrittene Suchergänzungsvorschläge von Google.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort