Richter: Politik muss Solidaritätszuschlag zeitlich begrenzen
München (cm). Die Bundespolitik muss sich erneut mit dem Solidaritätszuschlag befassen. In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) gestern festgestellt, dass dieser Zuschlag auf die Einkommenssteuer zeitlich nicht unbegrenzt erhoben werden darf.
Andernfalls sei er verfassungswidrig. Zumindest bis zum Jahr 2007 ist dies nach Meinung des obersten deutschen Finanzgerichts allerdings noch nicht eingetreten. Die Richter wiesen die Klagen einer Rechtsanwältin und einer Gesellschaft ab, die die Erhebung des Solis in den Jahren 2005 und 2007 für verfassungswidrig hielten. Die Richter verwiesen auf die "Jahrhundertaufgabe", die der Bund mit der Deutschen Einheit zu stemmen habe. Allerdings dürfe der Soli nicht zu einer versteckten Erhöhung der Einkommensteuer werden.