Hamm Richter erlauben Handys bei ausgeschaltetem Motor

Hamm · Wer einen Wagen mit einer Start-Stopp-Automatik fährt, darf bei abgeschaltetem Motor auch an einer roten Ampel mit dem Handy am Ohr telefonieren. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Das Handy-Verbot am Lenkrad gelte nicht, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei.

Das Handy müsse aber vor dem Start des Motors weggelegt werden.

(dpa)
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