Einstellung droht Rettung des NPD-Verbotsverfahrens wohl gescheitert

Karlsruhe (rpo). Der letzte Versuch zur Rettung des NPD-Verbotsverfahrens ist offenbar gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat eine neuerliche Erörterung zum NPD-Verbotsverfahren abgelehnt.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Donnerstag, dass es ungeachtet einer Intervention von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat an dem für kommenden Dienstag anberaumten Verkündungstermin festhalte. Politiker von Koalition und Opposition werteten die Entscheidung als Zeichen dafür, dass das Verfahren platzen wird. Das Bundesinnenministerium wollte sich an Spekulationen nicht beteiligen.

Das Verfassungsgericht hatte das seit zwei Jahren laufende NPD-Verfahren Anfang 2002 gestoppt, weil das Beweismaterial teilweise von V-Leuten des Verfassungsschutzes stammt. Vor zweieinhalb Wochen setzte Karlsruhe den 18. März als Termin für "die Verkündung einer Entscheidung" über die Fortsetzung des Verfahrens an. Anschließend gab es Berichte, das Verfassungsgericht habe sich dafür entschieden, das Verfahren zu beenden.

Daraufhin hatten die drei Antragsteller - Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat - vor wenigen Tagen einen letzten Versuch gestartet, das drohende Scheitern noch abzuwenden. In einem Schriftsatz beantragten sie, vor einer möglichen Einstellung des Verfahrens eine mündliche Verhandlung anzusetzen. Am Donnerstag teilte Gerichtssprecherin Gudrun Schraft-Huber aber mit, der Zweite Senat habe nach Beratung beschlossen, den Verkündungstermin aufrecht zu erhalten.

In Koalitionskreisen zeigte man sich sicher, dass das Verfahren damit geplatzt ist. "Es wird eine negative Entscheidung sein", hieß es. In dieser Einschätzung sei man sich einig. Ähnlich äußerten sich Oppositionspolitiker. Die Karlsruher Entscheidung lege die Vermutung nahe, "dass das Bundesverfassungsgericht schon entschieden haben könnte, das Verbotsverfahren nicht weiterzuführen", sagte der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionschef Wolfgang Bosbach der AP.

Der FDP-Innenexperte Max Stadler sprach von einem "Indiz dafür, dass das Verfahren eingestellt wird". Schon der Versuch, auf das Gericht einzuwirken, zeige, dass die Antragsteller selbst das Scheitern des Verfahrens befürchteten, sagte er der AP. "Wenn das nicht aufgegriffen wird, sieht es schlecht aus für das Verfahren."

Das Bundesinnenministerium erklärte, die Bundesregierung beteilige sich nicht an den Spekulationen. "Das Bundesverfassungsgericht sieht offenbar keine Notwendigkeit einer Erörterung mit den Antragstellern vor dem 18. März", hieß es lediglich. Das Gericht selbst lehnte jede Interpretation seiner Entscheidung ab, an dem Verkündungstermin in der kommenden Woche festzuhalten, und verwies bei allen Anfragen nur auf den 18. März.

Wiefelspütz greift Verfassungsgericht scharf an

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz griff das Bundesverfassungsgericht scharf an. Karlsruhe hätte Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat darüber informieren müssen, welche Art von Entscheidung es am kommenden Dienstag treffen wolle, sagte er. "Für jedes Gerichtsverfahren gilt, dass es keine Überraschungsentscheidungen geben darf." Das sei "im Grunde ein unglaublicher Vorgang". Der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck zeigte sich dagegen gelassen: "Ich habe nicht mit einer Terminverschiebung gerechnet."

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