Regierung beschließt neue Rechte für ledige Väter

Berlin (dpa). Unverheiratete Väter sollen künftig uneingeschränkt das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben können – notfalls auch gegen den Willen der Mutter. Dies sieht der gestern von der Bundesregierung gebilligte Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts vor.

Voraussetzung ist, dass das Wohl des Kindes nicht beeinträchtigt wird. Damit zieht die Regierung die Konsequenzen aus Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sowie des Bundesverfassungsgerichtes. Darin war die Begünstigung der Mütter gegenüber unehelichen Vätern beanstandet worden.

(RP)
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