Rechtsextreme Partei "Dritter Weg" Klage wegen Postkarten-Aktion abgewiesen

Neustadt/Olpe · "Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen" – das stand auf einer Postkarte der rechtsextremen Partei "Dritter Weg". Erhalten hat sie auch ein Kommunalpolitiker aus Olpe. Er wollte die Kosten für eine Schiffsreise nach Afrika vor Gericht erstreiten.

 Diese Postkarte haben mehrere Politiker in Deutschland bekommen (Archivbild).

Diese Postkarte haben mehrere Politiker in Deutschland bekommen (Archivbild).

Foto: Titus Schüller

"Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen" — das stand auf einer Postkarte der rechtsextremen Partei "Dritter Weg". Erhalten hat sie auch ein Kommunalpolitiker aus Olpe. Er wollte die Kosten für eine Schiffsreise nach Afrika vor Gericht erstreiten.

Die Klage des Grünen-Politikers Kai Bitzer gegen die rechtsextreme Partei "Der dritte Weg" wegen der Postkarten-Aktion ist abgewiesen worden. Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße erklärte am Donnerstag zur Begründung, "Der dritte Weg" sei eine Partei, kein Unternehmen.

Die Partei mit Sitz in der Pfalz hatte im vergangenen Jahr Kommunalpolitiker zum Verlassen Deutschlands aufgefordert, indem sie ihnen auf einer Postkarte Gutscheine für eine Reise nach Afrika schickte. Die Postkarte zeigt eine Karte des Mittelmeerraums, darauf ein Boot mit zusammengekauerten Menschen: Doch handelt es sich dabei nicht um Flüchtlinge, die das Mittelmeer überqueren, um nach Deutschland zu kommen, sondern um Deutsche. "Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen", steht auf der Karte. Darunter "Gutschein für die Ausreise aller Überfremdungsbefürworter Richtung Afrika."

Das Stadtratsmitglied Bitzer aus dem Sauerland wollte diesen Gutschein einlösen. Auf der Rückseite der Karte konnte man ankreuzen, ob man Deutschland zu Fuß, per Flugzeug oder mit dem Schiff verlassen wolle. Der Grünen-Politiker gab "Schiff" an und schickte die Karte zurück. Als die Partei das Gewinnversprechen nicht erfüllte, verklagte er sie. Es ging um einen Streitwert von etwa 2200 Euro. Unserer Redaktion hatte Bitzer seinen Umgang mit der Postkarte als "politische Kreativität" erklärt. "Das ist meine Art, mit solchen Provokationen umzugehen", sagte er.

Bitzer berief sich auf ein Gesetz, das der Bund als Reaktion auf die vor ein paar Jahren überhandnehmenden Preisausschreiben in deutschen Briefkästen erlassen hatte. Verbraucher können die Absender solcher Ausschreiben auf den vermeintlichen Gewinn verklagen.

Die Partei "Dritter Weg" hingegen argumentierte, sie sei nicht gewerblich tätig. Außerdem sei die Postkarte nicht ernst gemeint, sondern als politische Provokation zu verstehen gewesen. Und schließlich handele es sich bei der nahegelegten Schiffsreise nicht um eine Reise, sondern um eine Ausreise. Das Gericht wies die Klage Bitzers jetzt ab: Es habe sich zwar um eine Gewinnzusage gehandelt, die Partei habe aber nicht als Unternehmer gehandelt. Der Politiker muss nun die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(oko/heif/lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort