Luxemburg Recht auf Asyl für verfolgte Homosexuelle

Luxemburg · Wer in seiner Heimat wegen seiner Homosexualität verfolgt wird, hat eine Chance auf Asyl in der EU. Schwere Grundrechtsverletzungen oder Repressalien gegen Schwule und Lesben, etwa die Verhängung einer Haftstrafe, seien als Verfolgung zu werten, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Die sexuelle Orientierung eines Menschen sei für die Identität so bedeutsam, dass ein Verzicht darauf nicht verlangt werden könne (Az.: C-199/12, C-200/12, C-201/12). Menschenrechtler begrüßten das Urteil. Im konkreten Fall ging es um drei Bürger aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal. In allen drei afrikanischen Ländern gelten homosexuelle Handlungen als Verbrechen, Schwule müssen mit hohen Geld- oder drakonischen Haftstrafen rechnen. Die drei Afrikaner hatten in den Niederlanden Asyl beantragt. Niederländische Richter hatten den EuGH um Auslegung einer EU-Richtlinie über den Flüchtlingsschutz gebeten.

(RP)
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