Berlin Rechnungshof fürchtet Schulgeld-Verschwendung

Berlin · Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die geplante Grundgesetzänderung zur besseren Förderung von Schulinvestitionen in den Kommunen scharf kritisiert. Der BRH "sieht das Risiko, dass dies zu dauerhaften Nachteilen für die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes und zu einer immer stärkern Inanspruchnahme des Bundes in einem Bereich führt, in dem ihm mangels Zuständigkeit die Gestaltungsmöglichkeiten verwehrt sind", heißt es in einer Stellungnahme für den Haushaltsausschuss des Bundestags. Der Ausschuss hat heute zu einer Expertenanhörung geladen.

Bund und Länder hatten sich Ende 2016 auf eine umfassende Reform ihrer Finanzbeziehungen geeinigt, die unter anderem die Änderung des Grundgesetzes nötig macht. Künftig soll der Bund deutlich mehr in die Schulinfrastruktur der Kommunen investieren können. Dafür haben aber die Länder auch weiterhin die Gesetzgebungs- und Aufgabenkompetenz. Der BRH fürchtet daher, dass der Bund zwar milliardenschwere Mittel zum Ausbau der Schulen an Länder und Kommunen gibt, über die Verwendung dieser Mittel jedoch keine oder kaum Kontrolle hat.

Geplant ist, dass der Bund finanzschwachen Kommunen 3,5 Milliarden Euro für die Sanierung von Schulen bereitstellt. In jenem Fonds werden damit sieben Milliarden Euro für die Kommunen bereit stehen - der Bund hatte den Fonds bereits in einem ersten Schritt mit 3,5 Milliarden Euro ausgestattet. Vorgesehen sei, dass der Bund bis zu 90 Prozent der Schulsanierungen finanziert und die Länder zehn Prozent beisteuern. Um das Eigeninteresse der Länder an einer wirtschaftlichen Verwendung der Mittel zu steigern, sollte der Länderanteil auf 25 Prozent erhöht werden, fordern die Rechnungsprüfer.

(mar)
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