Düsseldorf Rauchmelder in Schlafzimmern und Fluren Pflicht

Düsseldorf · In NRW sollen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. Dies sieht der Entwurf der rot-grünen Landesregierung vor, der unserer Zeitung vorliegt.

Demnach müssen die Eigentümer in Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, bis spätestens 31. März 2015 Rauchmelder installieren. Die Wartung (Funktionsprüfung, Batteriewechsel) der Geräte, die etwa zehn Euro kosten, soll Sache der Mieter sein. Der NRW-Verband "Haus und Grund" lehnt den Entwurf ab und plädiert dafür, dass die Installation von Rauchmeldern Sache der Mieter sein soll.

(hüw)
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