Schleswig/Berlin Puigdemont soll ausgeliefert werden

Schleswig/Berlin · Nachdem die Staatsanwaltschaft einen Auslieferungshaftbefehl für Carles Puigdemont beantragt hat, entscheidet jetzt das Oberlandesgericht Schleswig über das Schicksal des katalanischen Separatistenführers.

Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein will den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont nach Spanien ausliefern lassen. Sie beantragte gestern in Schleswig einen Auslieferungshaftbefehl für Puigdemont, über den jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig entscheiden muss. Eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft sagte, nach intensiver Prüfung des Europäischen Haftbefehls des Tribunal Supremo in Madrid vom 23. März 2018 sei man zu dem Ergebnis gelangt, "dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliegt, mit einer Durchführung des ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahrens zu rechnen ist und der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt".

Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien war am 25. März auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise auf der Autobahn A 7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Seitdem ist er in der Justizvollzugsanstalt in Neumünster untergebracht. Die spanische Justiz wirft ihm die Veruntreuung öffentlicher Gelder und Rebellion vor. Darauf drohen bis zu 30 Jahre Haft. Der Politiker war im vergangenen Herbst im Zuge des verbotenen Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien nach Belgien geflüchtet. Das Amtsgericht Neumünster entschied am 26. März, dass Puigdemont in Festhaltegewahrsam bleibt.

Der Vorwurf der Rebellion beinhalte im Kern den Vorwurf der Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen, argumentierte die Generalstaatsanwaltschaft. Dies finde eine vergleichbare Entsprechung im deutschen Strafrecht in den Paragrafen 81 und 82 Strafgesetzbuch (Hochverrat). Eine wortgleiche Übereinstimmung der deutschen und spanischen Vorschriften sei insoweit gesetzlich nicht gefordert.

Die Anwälte des 55-Jährigen hatten nach eigenen Angaben bereits am Ostersonntag juristische Schritte gegen den nach ihrer Meinung absehbaren Antrag auf einen Auslieferungshaftbefehl eingeleitet. "Anträge auf Zurückweisung haben die Strafverteidiger bereits gestellt", teilte der Rechtsanwalt Till Dunckel in Hamburg mit. Puigdemont und seine Strafverteidiger "vertrauten auf eine unabhängige und sachgerechte Prüfung" durch das OLG, dem sie ihre "Einwände gegen die Auslieferung im Detail vortragen werden".

Eine OLG-Sprecherin teilte in Schleswig mit, dass der Erste Strafsenat sich bereits mit dem Fall befasse. Der Zeitraum, bis eine Entscheidung fallen müsse, sei zeitlich nicht begrenzt. Es sei von einigen Tagen auszugehen. Das OLG muss zunächst prüfen, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird. Das Gericht zieht dazu die Unterlagen aus Spanien heran, aus denen sich der Grund für die Auslieferung ergeben muss. In einem weiteren Schritt prüft das OLG auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft dann, ob eine Übergabe von Puigdemont an die spanischen Behörden rechtlich zulässig ist.

Puigdemonts spanischer Anwalt ist weiterhin davon überzeugt, dass die Justiz in Deutschland die Übergabe des 55-Jährigen an Spanien ablehnen wird. In Berlin kritisierte der Parteichef der Linken, Bernd Riexinger, Puidgemont solle als politischer Gefangener ausgeliefert werden. Die EU und die Bundesregierung duckten sich weg und schöben die Justiz vor. Vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens hat Puigdemont Widerspruch gegen den Vorwurf der Rebellion eingelegt. Darüber hinaus forderte er das Gericht auf, Anschuldigungen zurückzuweisen, er habe öffentliche Mittel veruntreut.

(dpa)
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