Bonn Privatschule darf Kopftücher verbieten
Bonn · Eine Kölner Privatschule darf muslimischen Kindern das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht verbieten. Anders als an staatlichen Schulen habe eine Privatschule die Freiheit, ihr eigenes Erziehungsziel festzulegen, urteilte das Landgericht Bonn (Az.: 1 O 364/14). Laut Urteil hatten die Eltern zweier 13-jähriger Mädchen mit der Anmeldung an der Schule auch deren Regeln akzeptiert.
13.11.2014
, 10:13 Uhr
Darin hat sich die Schule einer "vollkommenen, ausnahmslosen weltanschaulichen Neutralität" verschrieben.