Stichwort: Präimplantationsdiagnostik (PID) und pränatale Diagnostik

Hamburg · Bei der PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK (PID) testen Mediziner im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf spezielle Erbkrankheiten oder Chromosomendefekte. Wurde eine Krankheit gefunden, etwa das Down Syndrom, wird der Embryo gegebenenfalls nicht in den Mutterleib eingesetzt.

"Die Methoden dafür sind aber sehr kompliziert und aufwendig", sagt Professor Wolfgang Würfel, Sprecher der Deutschen Gesellschaft für gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin. Auch für die Mutter seien sie mit erheblichem Aufwand verbunden. Sie müsse sich zunächst Hormone spritzen lassen, damit mehrere Eizellen gleichzeitig reifen. Für die Entnahme der Eizellen werde sie operiert. Nach der künstlichen Befruchtung werden die ausgewählten Embryonen eingesetzt und die Frau muss erneut Hormone nehmen, damit die Embryonen nicht abgestoßen werden.

Vor allem Erbkrankheiten, die auf einer Verminderung oder Erhöhung Anzahl an Chromosomen (Erbgutträgern) beruhen, können durch die PID erfasst werden. Dazu gehört das Down-Syndrom. Aufwendiger sind laut Würfel Untersuchungen auf einzelne veränderte Gene. Beispiele seien der Muskelschwund "Muskeldystrophie Duchenne", die Lungen- und Verdauungskrankheit "Mukoviszidose" oder die Bluterkrankheit "Hämophilie".

Schon jetzt werden in Deutschland bei der so genannten PRÄNATALEN DIAGNOSTIK (vorgeburtlichen Diagnostik) solche genetischen Untersuchungen im Mutterleib vorgenommen. Aus dem Fruchtwasser oder dem Mutterkuchen der Schwangeren werden Zellen entnommen. Wird dabei ein genetischer Defekt am Embryo festgestellt, ist ein Schwangerschaftsabbruch eine Ermessensfrage. Laut Paragraf 218 ist nicht die zu erwartende Schädigung des Kindes, sondern eine für die Mutter unzumutbare körperliche oder seelische Beeinträchtigung ausschlaggebend.

Nach Angaben von Würfel werden in Deutschland jährlich mehr als 130 000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Davon geschähen rund 30 000 Abbrüche auf Grund genetischer Ursachen.

Im Februar 2000 hatte sich eine Kommission der Bundesärztekammer für die PID unter folgenden Bedingungen ausgesprochen: Es muss sich um Paare handeln, in deren Familien ein hohes Risiko für eine schwerwiegende genetisch bedingte Erkrankung liegt. Befürworter der PID hoffen, "Schwangerschaften auf Probe" zu vermeiden. Sie sehen keinen Unterschied zwischen der PID und einer Untersuchung während der Schwangerschaft. Kritiker befürchten dagegen, dass sich die PID nicht nur auf Paare mit einem Risiko für Erbkrankheiten beschränken lässt, sondern auch "Menschen nach Maß" gezüchtet werden.

Die PID ist bislang in zehn europäischen Ländern erlaubt. Unzulässig ist sie neben Deutschland auch in Österreich, der Schweiz und Portugal. Sie wird auch Präimplantative genetische Diagnostik (PGD) genannt.

(RPO Archiv)
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