Polizeikontrollen nach Hautfarbe unzulässig

Koblenz (dapd). Auch beim Kampf gegen illegale Einreise darf die Bundespolizei Menschen nicht allein wegen ihrer Hautfarbe kontrollieren. Ein solches Vorgehen sei rechtswidrig, weil es gegen das Diskriminierungsverbot verstoße, machte das Oberverwaltungsgericht Koblenz deutlich.

Der Kläger, ein dunkelhäutiger Student, war 2010 in einem Regionalzug nach eigenen Angaben von zwei Polizisten aufgrund seiner Hautfarbe überprüft worden (Az.: 7 A 10532/12.OVG).

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort