Münster Polizeibewerber in NRW dürfen kleiner als 1,68 Meter sein

Münster · Eine vom Land NRW geforderte Mindestgröße von 1,68 Metern für männliche Polizeibewerber ist unzulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden (Az.: 6 A 916/16). Ein Erlass des Innenministeriums zur Mindestgröße von Polizisten sei nicht ausreichend und rechtswidrig, entschieden die Richter.

Damit haben nun auch kleinere Männer eine Chance, bei der Polizei angenommen zu werden. Nordrhein-Westfalen fordert derzeit bei Frauen eine Mindestgröße von 1,63 Metern, bei Männern von 1,68 Metern. Geklagt hatte ein Mann aus Essen, der mit 1,66 Metern zwei Zentimeter zu klein war. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte ihm recht gegeben, das Land hatte Berufung eingelegt. Eine Revision ließ das OVG nicht zu.

(dpa)
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