Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
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Piraten scheitern mit Antrag gegen Tanzverbot

Frankfurt/Karlsruhe (dpa). Der Antrag der hessischen Piratenpartei beim Bundesverfassungsgericht zur Aufhebung des Tanzverbots an Karfreitag war unzulässig. Die Piraten hätten zunächst den hessischen Verwaltungsgerichtshof anrufen müssen.

Am Vortag hatten mehrere hessische Gerichte für Karfreitag geplante Demonstrationen gegen das Feiertags-Tanzverbot in Hessen untersagt. Nach dem hessischen Feiertagsgesetz sind Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Karsamstag, 24 Uhr, verboten.

(RP)
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