Berlin Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige

Berlin · Die Bundesregierung will Selbstständige in die Pflicht nehmen, so vorzusorgen, dass sie im Alter keine staatliche Hilfe brauchen. Dies geht aus dem Eckpunktepapier zur Rentenreform hervor.

Etwa jeder zehnte Erwerbstätige in Deutschland ist selbstständig, insgesamt rund vier Millionen Menschen. Grundsätzlich sollen die Versicherten wählen können, ob sie private Lebens- oder Rentenversicherungen abschließen oder in die Gesetzliche einzahlen. Die Regierung plant großzügige Übergangsfristen: Wer 50 Jahre oder älter ist, bleibt von der Neuregelung unberührt. 30- bis 50-Jährige sollen nur teilweise den neuen Anforderungen an die Pflicht zur Altersvorsorge unterliegen, während die unter 30-Jährigen von der neuen Regelung voll erfasst werden. "Wenn wir jetzt nichts tun bei der Altersvorsorge von Selbstständigen, wird uns das Thema allen auf die Füße fallen", sagte der Chef der CDU-Arbeitnehmerschaft, Karl-Josef Laumann, unserer Zeitung.

In Zukunft soll die Rentenversicherung prüfen, ob die Selbstständigen ausreichend fürs Alter abgesichert sind, also über dem Anspruch auf eine Grundsicherung liegen. Von der Prüfung ausgenommen sind Freiberufler wie Ärzte, Anwälte und Architekten, die über ihre Kammern versichert sind, ebenso Landwirte und Nebenberufler mit einem Einkommen von unter 400 Euro pro Monat. Um im Alter ein Einkommen über der Grundsicherung zu erreichen, die aktuell bei rund 700 Euro liegt, müssen monatlich rund 250 bis 300 Euro aufgewendet werden. Hinzu kommen 100 Euro für eine Absicherung gegen Erwerbsminderung. In diesem Punkt sind sich Union und FDP nicht einig. Die Liberalen wollen nur das Alter, nicht aber den Fall der Erwerbsminderung absichern.

Das Rentenreformpaket und die Haushaltskonsolidierung haben die Wirkung, dass der Beitragssatz für die Rentenversicherung in den nächsten Jahren etwas höher liegt als ursprünglich geplant. Im kommenden Jahr sinkt er von derzeit 19,6 auf dann 19,2 Prozent und bleibt in den Folgejahren auf dieser Höhe. Ursprünglich sollte er 2014 auf 19,1 Prozent sinken.

(RP)
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