Karlsruhe Passive Sterbehilfe auch ohne Patientenverfügung
Karlsruhe · Passive Sterbehilfe bei Koma-Patienten ist auch ohne Patientenverfügung möglich. Ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen müsse vom Betreuungsgericht genehmigt werden, wenn dies "dem Willen des Patienten entspricht", entschied der Bundesgerichtshof.
Das gelte auch, wenn der Tod nicht unmittelbar bevorstehe (Az.: XII ZB 202/13). Maßgeblich seien in erster Linie früher geäußerte Behandlungswünsche. Derweil geht die politische Sterbehilfe-Debatte weiter - sechs Parlamentarier stellten gestern einen Gesetzentwurf vor.