Karlsruhe Passive Sterbehilfe auch ohne Patientenverfügung

Karlsruhe · Passive Sterbehilfe bei Koma-Patienten ist auch ohne Patientenverfügung möglich. Ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen müsse vom Betreuungsgericht genehmigt werden, wenn dies "dem Willen des Patienten entspricht", entschied der Bundesgerichtshof.

(rtr)
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