Majestäts-Beleidigung Paragraf 103 muss weg

Berlin · In der turbulenten Böhmermann-Affäre waren sich Union und SPD in einem Punkt schnell einig: Der Majestätsbeleidigungsparagraf 103 des Strafgesetzbuchs, der die Verunglimpfung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt, ist aus der Zeit gefallen und gehört abgeschafft.

Es gibt keine guten Gründe, die Streichung des Paragrafen nun auf die lange Bank zu schieben. Die Auswirkungen, die eine Abschaffung konkret auf den Einzelfall Böhmermann haben könnte, dürfen nicht den Zeitplan der Regierung diktieren.

Eine Verzögerung kommt Erdogan auf eine Art und Weise entgegen, die unnötig ist. Auch wenn es die Zusammenarbeit mit der außenpolitisch zunehmend isolierten Türkei noch schwieriger macht, müssen die demokratisch gewählten Abgeordneten in unserem Parlament freie Entscheidungen treffen - gleichgültig, ob sie das Strafgesetzbuch entrümpeln oder in einer Resolution ihre Meinung zum Völkermord an den Armeniern sagen. Solche unbequemen Entscheidungen machen die Stärke von Demokratie aus.

(qua)
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