Düsseldorf NRW verzichtet auf Kanal-TÜV

Düsseldorf · SPD und Grüne haben sich auf neue Regelungen für die Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen geeinigt. Private Anschlüsse sollen danach nur in Wasserschutzgebieten regelmäßig kontrolliert werden.

Die rot-grüne Landesregierung will die Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Abwasserkanälen vereinfachen. Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Meesters, stellte gestern die Eckpunkte der neuen Regelung vor. Für Wohnhäuser, die nicht in Wasserschutzgebieten liegen, sollen danach keine Prüffristen festgelegt werden. In Wasserschutzgebieten soll es eine TÜV-Pflicht geben. Dort müssen die Abwasserleitungen von Wohnhäusern, die vor 1965 erbaut wurden, bis Ende 2015 auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Das gilt auch für industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungen, die vor 1990 errichtet wurden. Industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungen, die außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen, sollen bis Ende 2020 geprüft werden.

Über die Neuregelung der Dichtheitsprüfung hatte es eine monatelange, zum Teil hitzige Debatte gegeben. 60 Bürgerinitiativen kämpften in NRW gegen die Fortschreibung der allgemeinen TÜV-Pflicht. Kritiker beklagten die hohen Kosten, die durch die Reparatur von Rohrschäden anfallen können.

Künftig soll eine sofortige Sanierung von Abwasserkanälen nur vorgeschrieben werden, wenn die Funktionsprüfung eine einsturzgefährdete Abwasserleitung zum Vorschein bringt. Bei mittleren Schäden wäre eine Sanierung innerhalb von zehn Jahren nötig. Geringfügige Schäden sollen nicht saniert werden müssen.

Mit diesen Eckpunkten setzte sich die Linie von NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) in der Koalition durch. Sie hatte beim SPD-Parteitag in Münster eine "bürgerfreundliche Regelung" angekündigt und erklärt, sie werde sich an ihren Wahlkampfversprechen messen lassen. Bei den Grünen hieß es, es läge noch keine Endfassung des Konzepts vor. So sollen Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, die Prüfung auf kommunaler Ebene zu regeln.

In der SPD-Fraktion trafen die Pläne der Landesregierung auch auf Kritik. Stephan Gatter, Landtagsabgeordneter aus Köln, warf der Ministerpräsidentin eine "Basta-Politik" vor. "Es war ein Fehler, dass sich Hannelore Kraft im Wahlkampf so klar gegen die Prüfung ausgesprochen hat", sagte der SPD-Politiker. Viele Hausbesitzer in NRW hätten die Dichtheitsprüfung im Vertrauen auf das geltende Recht bereits mit zum Teil hohen Kosten durchgeführt. "Was sagen wir diesen Leuten jetzt?", fragte Gatter.

Bislang sind Grundstücksbesitzer nach Paragraf 61a des Landeswassergesetzes dazu verpflichtet, die Dichtheitsprüfung bis zum 31. Dezember 2015 durchführen zu lassen. Der Paragraf soll nun gestrichen werden.

Die Einführung des Kanal-TÜVs war bereits im Jahr 2007 von der schwarz-gelben Landesregierung unter Führung von Jürgen Rüttgers (CDU) beschlossen worden. Josef Hovenjürgen, Vize-Fraktionschef der CDU im Düsseldorfer Landtag, begrüßte jetzt aber die geplanten Änderungen. Dichte Abwasserrohre seien Pflicht, erklärte der Oppositionspolitiker. Die CDU lehne aber jede Regelung ab, die Eigenheimbesitzer unter Generalverdacht stelle.

(RP)
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