Düsseldorf NRW: Rot-grüner Etat schon wieder verfassungswidrig

Düsseldorf · Die rot-grüne NRW-Regierung hat bei den Landesfinanzen erneut eine Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) einstecken müssen. Ihr Etat für das Jahr 2011 sei verfassungswidrig, urteilte der VGH in Münster. Finanzminister Norbert Walter- Borjans (SPD) hatte die Überschreitung der Kreditobergrenze um 900 Millionen Euro damit gerechtfertigt, dass eine "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" habe vermieden werden müssen. Der VGH folgte dieser Einschätzung nicht, sondern gab der Klage der CDU statt, die eingewandt hatte, dass es 2011 einen wirtschaftlichen Aufschwung gegeben habe.

Walter-Borjans sagte, die Landesregierung werde die "Hinweise für die künftige Aufstellung der Landeshaushalte berücksichtigen". Der VGH hatte Rot-Grün zuvor vorgehalten, den Etat 2012 zu spät vorgelegt und damit das Haushaltsrecht des Landtags verletzt zu haben. Zuvor hatte er den rot-grünen Nachtragsetat des Jahres 2010 für verfassungswidrig erklärt.

CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann warf der Regierung ein "katastrophales Staats- und Rechtsverständnis" vor. Sie breche jedes Jahr die Verfassung. FDP-Landeschef Christian Lindner sprach von "finanzpolitischen Geisterfahrern".

Leitartikel Seite A 2

Nordrhein-Westfalen Seite A 3

(RP)
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