Düsseldorf Lebensmittelbetriebe im Land sollen für Kontrollen zahlen

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen will Pflichtgebühren für amtliche Regelkontrollen bei der Lebensmittelüberwachung einführen. Das Verbraucherministerium erarbeitet derzeit ein Konzept. Die Umsetzung soll bis 2017 erfolgen. Betroffen sind alle Lebensmittelbetriebe von der Bäckerei über die Imbissbude bis hin zum Restaurant - rund 183 000 Betriebe insgesamt.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) bezeichnete das Vorhaben als rechtswidrig. Bei den Kontrollen handle es sich um eine hoheitliche Aufgabe des Staates und nicht um eine Dienstleistung für die Unternehmen. Schließlich müssten Autofahrer ja auch nicht für Routinekontrollen der Polizei zahlen, argumentiert der Dehoga in einer Stellungnahme für die Expertenanhörung morgen im Landtag. Die Industrie- und Handelskammern befürchten eine erhebliche Belastung der Unternehmen. Akzeptiert werden dagegen die seit 2007 fälligen Gebühren für Nachprüfungen wegen festgestellter Mängel.

Im Gegensatz dazu rät der Landesrechnungshof, Gebühren auch für die Regelkontrollen zu erheben, damit die zuständigen Kommunen mehr Prüfer (derzeit 349) einstellen können. Pro Jahr wenden sie für Kontrollen rund 70 Millionen Euro auf. Im Gespräch ist eine Gebührenstaffel zugunsten kleiner Betriebe. "Wir werden niemanden in den Ruin treiben", versicherte das von Johannes Remmel (Grüne) geleitete Verbraucherministerium.

(hüw)
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