Düsseldorf NRW-Ministerium: Weisungen an Unis sind die Ausnahme

Düsseldorf · Das NRW-Wissenschaftsministerium mischt sich nach eigenen Angaben normalerweise nicht mit Weisungen in die Personalpolitik seiner Universitäten ein. "Das war eine Ausnahme", sagte ein Sprecher. Meist komme es vorher zu einer Einigung. Hintergrund ist der Fall einer Mitarbeiterin der Universität Duisburg-Essen, die nach einem Bittbrief an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) auf Betreiben des Ministeriums doch weiterbeschäftigt werden sollte. Die Äußerung aus dem Ministerium zeigt, wie umstritten der vorliegende Fall war.

Die Mutter der Mitarbeiterin hatte sich mit einem Brief an Kraft gewandt, um zu erreichen, dass ihre Tochter an der Uni bleiben konnte. In dem Brief, der mit "Liebe Hannelore" überschrieben ist, betont die Mutter, dass ihre Tochter Handballspielerin beim RSV Mülheim ist, also in dem Verein, in dem auch die Ministerpräsidentin einst spielte. Krafts Staatskanzlei leitete den Brief an das Wissenschaftsministerium weiter. Es folgte zwischen Mitte 2013 und März 2014 ein reger Briefverkehr, aus dem hervorgeht, wie intensiv sich das Ministerium für die befristet beschäftigte Mitarbeiterin einsetzte. In einem Schreiben wirft das Ministerium dem Rektor der Universität sogar Fahrlässigkeit und eine Pflichtverletzung vor, die Uni müsse der Mitarbeiterin daher Schadenersatz gewähren und sie wieder einstellen. Die Uni hatte gegen die Weisung geklagt. Die Richterin ließ diese Woche erkennen, dass die Uni wohl rechtmäßig handelte. Daraufhin hatte das Ministerium seine Weisung zurückgezogen - zu einem Urteilsspruch kam es nicht. Aus der Staatskanzlei hieß es dazu: "Wie bei Bürgeranfragen üblich, wurde der Brief an das zuständige Ministerium weitergeleitet." Bei Tausenden Mails sei das ein normaler Vorgang - ohne Arbeitsauftrag.

(kib)
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