NRW-CDU für gesetzliche Lohnuntergrenze

Düsseldorf (dapd). Nach jahrelangen Debatten hält die nordrhein-westfälische CDU die Einführung einer Lohnuntergrenze für notwendig. Sie soll gelten für Arbeitsbereiche, in denen kein tariflich festgelegter Lohn existiert.

Die Lohnuntergrenze solle durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt werden und sich am Tarifabschluss für Zeitarbeitnehmer orientieren. Der Landesverband will beim Bundesparteitag im November einen entsprechenden Vorstandsbeschluss einbringen.

(RP)
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