Düsseldorf NRW-AfD lässt missliebigen Kandidaten nicht auf Wahlliste

Düsseldorf · Zwei AfDlern verweigerte der Landesvorstand die Unterschrift für ihr Direktmandat. Man wolle ihn loswerden, sagt einer von ihnen.

69 Tage vor der Bundestagswahl sind die Würfel gefallen, zumindest was die Kandidatenaufstellung der Parteien betrifft. Bis gestern, 18 Uhr, mussten sämtliche Listen den Landes- und Kreiswahlleitern vorliegen. AfD-Politiker Thomas Matzke aus dem Rhein-Sieg-Kreis ist nicht dabei - obwohl ihn sein Wahlkreis zum Direktkandidaten gewählt hatte. Der Landesvorstand verweigerte die nötigen Unterschriften.

"Man will mich loswerden", sagt Matzke und wirft der Parteispitze antidemokratische Methoden vor. Er sei Ende Juni mit rund 70 Prozent der Stimmen im Wahlkreis Rhein-Sieg I gewählt worden. Alle erforderlichen Unterlagen (unter anderem Führungszeugnis und Meldebescheinigung) habe er Ende vergangener Woche zusammengehabt und sei damit am Samstag zu einer Sitzung des Landesvorstands gefahren, um seine Kandidatur abzeichnen zu lassen - so sieht es das Bundeswahlgesetz vor. "Eigentlich ein rein formaler Akt", sagt Matzke, doch man habe ihn abgewiesen.

AfD-Landeschef Martin Renner erklärte, dass die Unterlagen formal "nicht rechtzeitig eingegangen seien"; der Vorstand habe allerdings ohnehin "gute Gründe" gehabt, Matzkes Direktkandidatur nicht zu unterstützen. "Er ist niemand, der die AfD repräsentieren sollte", sagt Renner über Matzke, gegen den seit Ende 2016 ein Parteiausschlussverfahren läuft. Zu den Gründen wolle sich der Vorstand nicht äußern, nur so viel: "Es ist nichts Politisches."

Thomas Matzke gilt als Rechtsaußen der NRW-AfD, als Unterstützer der "Patriotischen Plattform" mit guten Kontakten zur Ost-AfD. Er sagt: "Ich würde jederzeit meinen Freund Björn Höcke auf den Marktplatz zum Wahlkampf einladen." Seiner Ansicht nach will der Vorstand eine interne Opposition mit allen Mitteln verhindern. Auch wenn ein Ausschlussverfahren laufe, habe er derzeit volle Mitgliederrechte. Der Vorstand handle entgegen den eigenen Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Basisdemokratie.

Die Parteispitze wiederum beruft sich auf das Bundeswahlgesetz, Paragraf 21, Absatz 4: "Der Vorstand des Landesverbandes kann gegen den Beschluss einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung Einspruch erheben." Eine Wahlwiederholung hätte Matzkes Kandidatur sichern können - war aber zeitlich zu knapp. AfD-Politiker Georg Rust aus Bielefeld, dem der Vorstand ebenfalls die Unterschriften verweigerte, zog seine Kandidatur zurück; der Wahlkreis stellte jemand anderen auf. Über die Hintergründe wolle er "zu gegebener Zeit mit dem Vorstand sprechen", erklärte Rust.

Insgesamt gehen nach Angaben des AfD-Vorstands vier Wahlkreise ohne Direktkandidaten in die Bundestagswahl: Zweimal fand sich niemand. Bis zum 28. Juli haben Kreis- und Landeswahlleiter Zeit, die Listen zu prüfen - und die Parteien Gelegenheit nachzubessern.

(jra)
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