Grünen Sachkenntnis abgesprochen NPD-Verbot: Schily setzt auf Fortsetzung

Berchtesgaden (rpo). Bundesminister Otto Schily will das NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe fortsetzen. Im Zusammenhang mit der umstrittenen Namensnennung von V-Leuten sprach er den Grünen die Sachkenntnis ab.

Bundesinnenminister Otto Schily sagte am Donnerstag in Berchtesgaden: "Das Bundesverfassungsgericht hat von uns gar nicht verlangt, die Namen der V-Leute der Landesämter für Verfassungsschutz anzugeben." Die entsprechende Forderung der Grünen zeuge von mangelnder Sachkenntnis.

"Ich werde mich unbeirrt dafür einsetzen, dass das Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht wird." Darin sei er sich auch mit seinem bayerischen Kollegen Günther Beckstein (CSU) einig, sagte Schily nach einer Konferenz mit den der SPD angehörenden Innenminister der Länder. Die Bundesregierung und die Länderkammer bereiteten zur Zeit einen Schriftsatz vor. "Wir werden dem Bundesverfassungsgericht selbstverständlich die Informationen geben, die es verlangt. Aber man muss darauf achten, dass die wirksame Arbeit des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz nicht in Gefahr gerät", sagte Schily.

Wenn die Verfassungsschützer "die Namen ihrer Informanten preisgeben, dann können die ihre Arbeit einstellen", sagte Schily. Die Namen vorzulegen, habe das höchste Gericht auch nie gefordert. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, liege daher falsch mit seiner Forderung. "Die Grünen verfügen nicht über allzu großes Sachverständnis, was die Arbeit des Verfassungsschutzes angeht", sagte der SPD-Politiker.

Schily kritisiert ehemaligen Verfassungsrichter

Zugleich kritisierte er den ehemaligen Verfassungsrichter Hans-Hugo Klein: "Ob ehemalige Richter des Bundesverfassunsgerichts gut beraten sind, auf ein laufendes Verfahren Einfluss zu nehmen, versehe ich mit einem Fragezeichen." Dem ehemaligen Verfassungsschutz-Präsidenten Eckart Werthebach warf Schily vor, er habe manches Problem in dem Verfahren selbst zu verantworten. Seine Forderung, die Bundesregierung solle ihren Verbotsantrag zurücknehmen, zeuge in mancher Hinsicht von einem schlechten Gedächtnis. So habe nicht der Bund, sondern Beckstein das Verfahren initiiert. Es sei gut, dass sich die wehrhafte Demokratie in dieser Frage bewähre und sich die Bundesrepublik nicht von rechtsextremistischen Kräften zerstören lasse. Einige Kommentare, die schon das Ende des Verbotsverfahrens voraussagten, seien "schlicht Unsinn".

(RPO Archiv)
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