Verfahren wird weiter verfolgt NPD: Entscheidung des BVG lässt auf sich warten

Karlsruhe (rpo). Das Bundesverfassungsgericht lässt sich mit einer Entscheidung zum NPD-Verbotsverfahren weiter Zeit. Die Richter wollen zunächst die Schriftsätze der NPD auf die Anklagepunkte abwarten.

Gerichtspräsidentin Jutta Limbach erklärte am Donnerstagabend vor Journalisten in Karlsruhe, die Angelegenheit werde von den acht Richtern des Zweiten Senats "weiterhin sehr ernsthaft verfolgt". Vor weiteren Entscheidungen müssten aber erst einmal die Antworten der NPD auf die jüngsten Schriftsätze der auf ein Verbot klagenden Parteien Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat abgewartet werden.

Dafür hat das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis zum 11. März gesetzt. Danach müssen die mit der Entscheidung befassten Richter die Stellungnahmen zu den auf die NPD angesetzten V-Leuten prüfen und darüber befinden, ob das Verbotsverfahren dennoch fortgesetzt werden kann oder völlig neu eröffnet werden muss. Es wird aber erwartet, dass diese Entscheidung noch im Frühjahr fällt. Limbach, die im April als Präsidentin des höchsten deutschen Gerichts ausscheidet, bedauerte, dass sie das NPD-Verbotsverfahren nun doch nicht mehr werde zu Ende führen können. Schließlich habe sie darin schon viel Arbeit investiert.

Im Namen des ganzen Senats gab die Gerichtspräsidentin noch eine Erklärung zu öffentlichen Spekulationen ab, sie sei über das Verhalten der Bundesregierung in Sachen V-Mann-Einsatz bei der NPD so aufgebracht, dass sie es abgelehnt habe, Anrufe von Bundeskanzler Gerhard Schröder und Innenminister Otto Schily entgegenzunehmen. Limbach betonte, die beteiligten Richter begriffen dieses Verfahren nicht als persönliche Angelegenheit und fühlten sich durch die Benennung von V-Männern als Zeugen für die Verfassungswidrigkeit der rechtsextremistischen Partei auch nicht persönlich beleidigt und missachtet. Sie hätten aber für ein rechtsstaatliches und faires Verfahren zu sorgen. Deshalb hätten sie und der als Berichterstatter in Sachen NPD-Verbot fungierende Richter Hans-Joachim Jentsch auch nicht Telefonate mit Vertretern der einen Partei in dem Verfassungsstreit führen können, ohne die andere Seite zu informieren.

Auf der Tagesordnung des Bundesrats steht am Freitag die Wahl des Nachfolgers von Limbach als Präsident des Verfassungsgerichts. Einziger Kandidat ist der amtierende Vizepräsident und Vorsitzende des Ersten Senats, Hans-Jürgen Papier. Während Limbach der SPD angehört, ist der 58-jährige Papier Mitglied der CSU.

(RPO Archiv)
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