Notbehelf Fußfessel

Noch in diesem Jahr will NRW 70 elektronische Fußfesseln zur Überwachung entlassener Schwerverbrecher anschaffen. Ob sie gebraucht werden, kann niemand sagen. Der Gesetzgeber hat zwar das Instrument zur Anordnung dieser Kontrollmaßnahme geschaffen. In welchem Maße Richter davon Gebrauch machen, bleibt abzuwarten.

Schwer vorstellbar, dass Täter, denen etwa die in NRW eingerichtete Kontrollgruppe zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualtäter hohes Gefahrenpotenzial bescheinigt, mit einem Handy am Fuß entlassen werden. Solche Personen gehören in eine geschlossene Anstalt, zumal die elektronische Fessel nicht mit engmaschigen Verbotszonen gekoppelt werden kann. Zwar ist es möglich zu kontrollieren, ob der Überwachte einen bestimmten Bezirk verlässt. Alle Schulen oder Kindergärten lassen sich jedoch nicht als Tabubereich hinterlegen.

Geht von dem Täter keine Gefahr aus, dürfte kein Richter das Tragen einer Fußfessel anordnen. In der Praxis wird nur ein kleiner Personenkreis für diese Maßnahme infrage kommen. Einen nennenswerten Sicherheitsgewinn für die Bevölkerung wird es nicht geben. Im Zweifel bleibt ein richterlich angeordneter Freiheitsentzug die einzige wirklich sichere Lösung.

(RP)
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