Düsseldorf Neues Recht für Bergbaugeschädigte

Düsseldorf · NRW-Wirtschaftsminister Duin will Umkehr der Beweislast bei Braunkohle.

Bei Schäden im Zusammenhang mit dem Braunkohle-Tagebau soll die Beweislast zugunsten der Bürger umgekehrt werden. Dies kündigte NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) anlässlich der Unterzeichnung eines Transparenz-Abkommens mit den Unternehmen RWE und RAG an. Da dazu Bundesrecht geändert werden müsste, will NRW noch in diesem Frühjahr eine Bundesratsinitiative in Gang setzen. Das Land Brandenburg, das ebenfalls Braunkohle abbaut ("Lausitzer Revier"), sei "voll auf unserer Linie", hieß es auf Anfrage unserer Zeitung.

Die Umkehr der Beweislast im Braunkohlebereich folgt der bereits bestehenden Regelung für den Steinkohlebergbau. Im neuen Transparenz-Abkommen heißt es dazu: "Potenziell Bergschadensbetroffene sollen künftig eine vergleichbare Rechtsstellung in der Braun- und Steinkohle erhalten."

Pikant: Matthias Hartung, Vorstandsvorsitzender der RWE Power AG, machte deutlich, dass RWE in dieser Frage zu einer von der Landesregierung "unterschiedlichen Beurteilung" gelangt sei: "Wir denken im Moment nicht darüber nach." Seinen Angaben zufolge gab es im vergangenen Jahr 270 Meldungen zu Schäden, die nach Angaben der Betroffenen auf den Braunkohleabbau zurückzuführen seien. Rund 20 Prozent der Anträge seien inzwischen positiv entschieden.

Nach Angaben von Duin soll es weitere Anstrengungen geben, die Belastungen der von Stein- und Braunkohleabbau betroffenen Bürger weiter zu senken. Vor allem soll es bei den Planungen und den Auswirkungen "größtmögliche Offenheit" geben.

(RP)
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