Berlin Nahles beharrt auf Teilzeit-Gesetz

Berlin · Ein Rückkehrrecht in Vollzeit soll schon für Betriebe ab 15 Mitarbeitern gelten.

Bundesarbeitsministerin Andra Nahles (SPD) ist zuversichtlich, das geplante Rückkehrrecht aus der Teilzeit in einen Vollzeit-Job noch in dieser Legislaturperiode durchzusetzen. "Wir werden versuchen, den gordischen Knoten zu durchhauen", sagte Nahles gestern in Berlin. Bis Mitte Mai sei Zeit für eine Einigung. Andernfalls würde das Gesetz wegen der endenden Wahlperiode scheitern.

Im Gespräch mit unserer Zeitung ergänzte Nahles: "Dieses Rückkehrrecht auf Vollzeit soll für alle Beschäftigten in Unternehmen ab 15 Mitarbeitern gelten. Das bleibt im Gesetzentwurf so stehen." Es könne nicht sein, "dass wir von vornherein Millionen Beschäftigte von diesem Recht ausschließen, indem wir die Betriebsgröße zur unüberwindbaren Hürde machen", sagte die SPD-Politikerin.

Die Union blockiert den Gesetzentwurf derzeit, weil sie zusätzliche Belastungen für Unternehmen befürchtet. Die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU dringen noch auf eine deutlich höher liegende Grenze zwischen 50 und 200 Beschäftigten, ab der für ein Unternehmen das Rückkehrrecht in Vollzeit gelten soll. Nahles hat aber offenbar Signale aus der Union, dass der Streit in den kommenden Tagen zu ihren Gunsten ausgehen dürfte.

Angesichts der zunehmenden Belastungen der Sozialversicherungen rechnet die Ministerin nicht damit, dass die Lohnnebenkosten weiterhin in der Nähe von 40 Prozent der Bruttomonatsgehälter gehalten werden können. Diese Zielmarke hatte die Union gesetzt. "Wer den Anteil der Lohnnebenkosten dauerhaft nicht über 40 Prozent steigen lassen will, der muss entweder andere Finanzierungsquellen auftun oder bei Rente und Gesundheit streichen. Letzteres ist mit mir nicht zu machen", sagte Nahles.

Die SPD werde ihr Wahlprogramm im Juni vorstellen. Darin einfließen würden ihre Pläne für eine Rentenreform in der kommenden Wahlperiode, so Nahles. Sie will das Rentenniveau von 2030 bis 2045 bei 46 Prozent stabilisieren.

(mar / qua)
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