Berlin Mütter müssen Väter von "Kuckuckskindern" nennen

Berlin · Mütter von sogenannten Kuckuckskindern sollen künftig zur Auskunft über den leiblichen Vater verpflichtet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor, der damit die Rechte von Scheinvätern beim Streit um Unterhaltskosten stärken will. Wörtlich heißt es in dem Entwurf, der morgen vom Kabinett beschlossen werden soll: "Die Mutter des Kindes ist verpflichtet, dem Dritten, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt, auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat."

Bisher muss die Mutter keine Auskunft darüber erteilen, wer der leibliche Vater des Kindes ist. Daraus folgt, dass ein Mann häufig keine Unterhaltskosten erstattet bekommt, auch wenn geklärt wurde, dass er nicht der leibliche Vater ist.

Maas betonte, dass die neue Regelung auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015 und einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2011 beruhe. Demnach müssten die sogenannten Scheinväter bei Zweifeln - etwa nach einem negativen DNA-Test - die Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren anfechten, um Unterhaltskosten zurückzufordern. Ausnahmen von der Pflicht soll es geben, wenn "schwerwiegende Gründe" dagegen sprechen. Richter müssen darüber entscheiden, inwiefern das Persönlichkeitsrecht der Mutter durch die Auskunft verletzt würde.

(jd)
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