Monarchie-Streit in Liechtenstein

Vaduz (dpa) Sein Staat mag klein sein – der kleinste deutschsprachige der Welt, der sechstkleinste überhaupt. Doch im Vergleich mit dem deutschen Präsidenten hat Liechtensteins Staatsoberhaupt deutlich mehr Befugnisse. Dass Erbprinz Alois derzeit trotzdem ähnlich verschnupft wirkt wie Christian Wulff, liegt an Liechtensteins kecker Demokratiebewegung: Sie will die Macht des Landesfürsten beschneiden, will keinen politischen Riesen neben dem Parlament mehr dulden – und stellt damit die Erbmonarchie grundsätzlich infrage.

Mit der Volksinitiative "Ja – damit Deine Stimme zählt" soll das uralte Sanktionsrecht für den Herrn auf Schloss Vaduz eingeschränkt werden. Bislang bedeutet dieses Privileg, dass jedes Gesetz der Zustimmung des Fürstenhauses bedarf. Nach dem Willen der Monarchiekritiker soll künftig schlicht und einfach das Volk das letzte Wort haben. Eine entsprechende Initiative für einen Volksentscheid über eine Verfassungsänderung wurde vorige Woche bei der Regierungskanzlei in Vaduz eingereicht.

Sie hat Sprengkraft. Das machte die verärgerte Reaktion aus dem Schloss deutlich: Mit "Erstaunen" habe man zur Kenntnis genommen, dass die Forderung lanciert worden sei – "ohne zuvor überhaupt den Kontakt mit dem Fürstenhaus gesucht zu haben", hieß es in einer Verlautbarung. Dann nämlich hätte man die Initiatoren darauf hinweisen können, dass ihr Ziel allein "nach Artikel 113 der Landesverfassung" erreichbar sei. Das ist jener Artikel, der die Abschaffung der Monarchie zumindest theoretisch ermöglicht. Das "Liechtensteiner Volksblatt" brachte die Reaktion auf die Formel: "Ganz oder gar nicht."

Ohne Veto wäre Erbprinz Alois (43) so machtlos wie so manch anderes formelle Staatsoberhaupt, etwa die Königin von England. Schon sein Vater Hans-Adam II. (67), für den Alois seit 2004 amtiert, hatte sich dagegen gewehrt, zum "Grüß-August" degradiert zu werden. Dass nun in Liechtenstein erneut über die Monarchie diskutiert wird, scheint sich der Erbprinz allerdings selbst eingebrockt zu haben. Im letzten Jahr waren die 19 000 Wahlberechtigten des Fürstentums aufgerufen, über die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen abzustimmen. Thronfolger Alois wartete den Urnengang jedoch nicht ab. Schon vorher kündigte er an, eine Abort-Legalisierung werde sowieso per Fürsten-Veto unterbunden. Die Initiative wurde dann mit 52 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Die Art, wie das Staatsoberhaupt mit dem Veto gewedelt hatte, wurmte viele. Kein Wunder, dass Initiatoren des damaligen Volksentscheids ein neues Thema suchten und fanden: die Einschränkung des Fürsten-Vetos.

(RP)
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