Berlin Ministerinnen uneins über Beschneidungsgesetz

Berlin · Während das von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Gesetz zur Beschneidung bei Moslems und Juden weitgehend auf Zustimmung stößt, kritisieren Mediziner und Bundesfamilienministerin Kristina Schröder den Entwurf. Die CDU-Politikerin sieht verschiedene Mängel in dem Entwurf, war in Regierungskreisen zu erfahren.

Ein Sprecher des Ministeriums wollte eine Blockade des Gesetzes nicht bestätigen, betonte aber: "Richtig ist, dass zum Beispiel beim Umgang mit der Schmerzthematik nicht nur juristische, sondern auch praktische Argumente sehr sorgsam bedacht werden müssen."

Nach dem Entwurf der Justizministerin ist die Beschneidung von Jungen weiterhin Körperverletzung. Sie soll aber nicht rechtswidrig sein, wenn die Einwilligung der Eltern vorliegt und ein optimaler ärztlicher Eingriff gewährleistet ist — unabhängig davon, ob eine religiöse Motivation vorliegt oder nicht. Hintergrund des Entwurfs ist ein Urteil des Landgerichts Köln. Die Richter hatten die Entfernung der Vorhaut bei Neugeborenen als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gewertet. Das Urteil hatte internationale Aufmerksamkeit erregt und Unruhe unter Juden und Muslimen ausgelöst.

Der Verband der Kinder- und Jugendärzte zeigte sich "entsetzt" über die Pläne. Der "Frankfurter Rundschau" sagte Verbandspräsident Wolfram Hartmann, die Justizministerin lasse "das Kindeswohl hinter dem Elternrecht und dem Recht auf Religionsfreiheit zurückstehen". Die Kinderärzte hingegen stellten "das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit" vor Elternrecht und Religionsfreiheit.

Das Papier sei eine "vernünftige und gute Arbeitsgrundlage" sagte der Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stefan Kramer. Es sei ein richtiges Signal für die Juden in Deutschland, dass diese für sie so wichtige Frage nicht im Strafrecht, sondern im Familienrecht geregelt werde. Auch der Zentralrat der Muslime begrüßte die Betonung der Straffreiheit.

(brö)
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