Ministerin: Hartz-IV-Satz bleibt unter 400 Euro

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat Spekulationen zurückgewiesen, wonach die Sätze für Hartz-IV-Bezieher von derzeit 359 Euro auf 400 Euro steigen. "Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass 400 Euro erreicht werden", sagte sie der "Bild"-Zeitung.

Bei einer Erhöhung der Sätze müsste sie mit Widerstand im eigenen Lager rechnen. "Hartz IV darf nicht attraktiver werden als Arbeit", sagte Unionsfraktionsvize Michael Meister. FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb forderte Sparvorschläge an anderer Stelle vom Arbeitsministerium, falls die Neugestaltung der Sätze zu Mehrausgaben führe. Sozialverbände und Grüne drängen hingegen auf eine Anhebung. Am 19. August will von der Leyen ihre Pläne den Fraktionen vorstellen. Bereits im September soll ein Gesetz im Bundestag beraten werden.

Hintergrund für die Reform der Regelsätze ist ein Urteil des Verfassungsgerichts. Es hatte der Politik auferlegt, die Regelsätze für Kinder völlig neu zu berechnen und die Entwicklung der Sätze für Erwachsene nicht länger an die Höhe der Renten zu koppeln. Die künftige Regelung des Leistungsbezugs werde aus Lohnentwicklung, Inflation und laufender Wirtschaftsrechnung bestimmt, sagte ein Ministeriumssprecher.

Bislang zeichnet sich ab, dass es für Kinder neben Geldleistungen auch Sachleistungen für Bildung und warme Mahlzeiten in der Schule geben soll. Dafür ist nach Angaben von der Leyens ein "Bildungspass" vorgesehen. Er soll möglicherweise in Form einer Chipkarte eingeführt werden. "Mit der Chipkarte betreten wir kein Neuland. Es gibt schon einige Kommunen, die Kartensysteme nutzen, um Bildungs- oder Familienleistungen auszugeben", sagte Unionsfraktionsvize Ingrid Fischbach (CDU) unserer Zeitung. "Das ist eine Form der Sachleistung, die nicht diskriminierend wirkt. Eine Chipkarte wird von den Kindern wie eine EC- oder eine Telefonkarte gesehen." Auch Fischbach warnte vor deutlichen Anhebungen der Sätze für Erwachsene: "Wir müssen aufpassen, dass sich das Leben in Hartz IV nicht mehr lohnt, als in Erwerbstätigkeit zu wechseln."

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