Mietminderung bei Baulärm ist rechtens

Frankfurt/M. (dpa). Anhaltender Baulärm kann zu einer Kürzung der Miete berechtigen. Das berichtet eine Fachzeitschrift unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main.

Nach Meinung der Richter muss der Mieter es selbst bei einer zentral gelegenen Wohnung nicht hinnehmen, dass er an allen Werktagen von früh bis spät intensivem Pressluft- und Bohrhammerlärm ausgesetzt ist. Das Gericht gab damit einer Klage von Mietern statt (Az.: 33 C 2424/11).

(RP)
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