Mietminderung bei Baulärm ist rechtens
Frankfurt/M. (dpa). Anhaltender Baulärm kann zu einer Kürzung der Miete berechtigen. Das berichtet eine Fachzeitschrift unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
03.07.2012
, 02:30 Uhr
Nach Meinung der Richter muss der Mieter es selbst bei einer zentral gelegenen Wohnung nicht hinnehmen, dass er an allen Werktagen von früh bis spät intensivem Pressluft- und Bohrhammerlärm ausgesetzt ist. Das Gericht gab damit einer Klage von Mietern statt (Az.: 33 C 2424/11).