Antrag auf Anhörung liegt nicht vor Merkel muss nicht wieder vor den Ausschuss

Berlin (rpo). Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel muss vorerst nicht wieder als Zeugin vor dem Untersuchungsausschuss zur CDU-Parteispendenaffäre aussagen. Dessen Vorsitzender Volker Neumann (SPD) sagte am Dienstag, ein Antrag auf erneute Anhörung liege nicht vor. Für diesen Fall könne Merkel außerdem nicht sofort geladen werden, weil bestimmte Fristen eingehalten werden müssten.

Nach der Überweisung des ehemaligen Schatzmeisters Walther Leisler Kiep von einer Million Mark an die CDU hatten die Grünen erwogen, Merkel bereits diese Woche erneut vor den Ausschuss zu zitieren. Die Herkunft des Geldes ist unklar. Der Ausschuss setzt am Mittwoch seine Untersuchung fort.

Trotz Sichtung weiterer Bankbelege aus der Schweiz ist die CDU nach eigenen Angaben bei der Aufklärung des Parteispendenskandals kein Stück vorangekommen. Woher das Geld auf dem Konto der CDU-Stiftung "Norfolk" stamme, sei noch immer nicht ermittelt worden, sagte Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann. Es gebe keine Hinweise, dass Kiep Beträge auf das Konto eingezahlt oder Auszahlungen in Empfang genommen habe.

Laut CDU bleibt die von Kiep überwiesene Million auf einem Sonderkonto, bis geklärt ist, ob der Betrag Kiep oder der CDU gehört. "Norfolk" galt als Schwarzgeldbunker.

Bei den Dokumenten, die das Schweizer Bankhaus UBS den von der CDU beauftragten Wirtschaftsprüfern übermittelt habe, handele sich um Ein- und Auszahlungsbelege, sagte Hausmann. "Leider bringen uns diese Unterlagen wieder keinen Schritt weiter." Die Tatsache, das in diesem Punkt, der die CDU immer wieder in Schwierigkeiten bringe, kein Licht ins Dunkel gebracht werden könne, sei bedauerlich.

Durch die Dokumente sei lediglich die Vermutung der CDU-Wirtschaftsprüfer bestätigt worden, dass "bei Barein- und auszahlungen aus den Belegen nichts weiter zu ersehen ist als die Unterschrift desjenigen", der einzahle oder das Geld entgegenehme sowie von Bankangestellten. Die Bankunterlagen seien dem Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre übermittelt worden.

Die Partei habe noch kein Datum ins Auge gefasst, wann sie über weitere Schadenersatzforderungen entscheide. Bisher richteten sich die Forderungen allein gegen Kiep. Ihm sei keine Frist gesetzt worden. Entscheidungen über weitere Schadenersatzansprüche behalte sich die Parteiführung vor.

(RPO Archiv)
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