Düsseldorf Mehr Rechte für Verbrechensopfer

Düsseldorf · In NRW muss künftig der Entlassungstermin des Täters genannt werden.

Opfer von Verbrechen sollen künftig erfahren können, wann der Täter nach Verbüßung der Haftstrafe freikommt. Das sieht der Entwurf des neuen NRW-Strafvollzugsgesetzes vor, den SPD und Grüne auf den Weg gebracht haben. Auch Auskünfte über die Ausführung eines Gefangenen und über dessen Urlaub können erfragt werden. Voraussetzung sei aber, dass das Ersuchen berechtigt ist, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Nadja Lüders. Bei einer Sexualstraftat sei dies gewiss der Fall, aber ob das etwa auch für Handtaschendiebstahl zutreffe, sei zu prüfen.

Rot-Grün will zudem mehr sozialtherapeutische Anlaufstellen und Betreuungsangebote insbesondere für entlassene Sexualtäter. Hierzu sind nach Angaben von Lüders 63 neue Stellen nötig. Zudem sollen 47 Stellen geschaffen werden, um Häftlinge gezielter beraten und betreuen zu können. Die zusätzlichen Gesamtkosten bezifferte die SPD-Politikerin auf 4,8 Millionen Euro. Für Häftlinge soll mit dem Gesetz, das an die Stelle der bislang bundesrechtlichen Vorgaben tritt, die Besuchsregelung gelockert werden. Demnach wird es künftig zwei Stunden pro Monat für Familienangehörige geben (bisher ist es eine Stunde); sind minderjährige Kinder dabei, werden zwei weitere Stunden gewährt.

Die Forderung der CDU-Opposition, Häftlingszellen nur noch mit höchstens drei Insassen zu belegen, bezeichnete Lüders als unrealistisch; das sei mit den vorhandenen Justizvollzugsanstalten (JVA) nicht möglich. Im Gesetzentwurf ist die Obergrenze von fünf Gefangenen vorgesehen; im Jugendstrafvollzug sind es vier.

Von den landesweit vorhandenen 19 200 Haftplätzen sind 18 150 für den Männer- und 1050 für den Frauenvollzug bestimmt. Im vergangenen Jahr lag die durchschnittliche Belegung der JVA bei 16 250 Häftlingen, davon 15 289 Männer.

Unter den Strafgefangenen sind auch solche Personen, die ersatzweise inhaftiert wurden, weil sie ihre Geldstrafe nicht gezahlt haben. Laut Lüders muss hier mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden; die Mahnschreiben des Landes seien für Laien in ihrer Konsequenz nur schwer zu verstehen. Zudem müsse das Land ein Interesse daran haben, die Zahl der Ersatzstrafen möglichst niedrig zu halten, denn jeder Hafttag koste den Staat 180 Euro.

(RP)
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