Düsseldorf Maskenpflicht in NRW-Schulen steht infrage

Düsseldorf · Am heutigen Donnerstag treffen die Ministerpräsidenten erneut mit der Bundesregierung zusammen, um über die Corona-Maßnahmen zu beraten. Kanzlerin Merkel hatte im Vorfeld auf konsistente Regelungen gedrungen.

 Eine Schülerin der achten Klasse in Münster. Foto: Guido Kirchner/dpa

Eine Schülerin der achten Klasse in Münster. Foto: Guido Kirchner/dpa

Foto: dpa/Guido Kirchner

Fünf Tage vor Frist-Ende ist noch offen, ob in NRW die Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse fünf beibehalten wird. NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) betonte am Mittwoch im Landtag, bei der Maskenpflicht handele es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme, die bis zum 31. August befristet sei. Je nach Infektionsgeschehen werde entschieden, wie es weitergehe.

In NRW ist die Sieben-Tage-Inzidenz zuletzt auf 11,2 gesunken. Diese wichtige Corona-Kennziffer misst, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner sich in den vergangenen sieben Tagen mit dem Virus infiziert haben. Am heutigen Donnerstag berät die Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten über den weiteren Umgang mit der Corona-Krise. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte den Sonderweg von NRW beim Thema  Maskenpflicht im Unterricht bei ihrem Besuch vergangene Woche ausdrücklich gelobt, aber auch bundesweit konsistente Regelungen angemahnt.

Während sich Elternverbände für eine Abschaffung der Maskenpflicht und kleinere Lerngruppen ausgesprochen hatten, befürwortet die Landesschülervertretung die Pflicht  ausdrücklich - auch, um ältere Angehörige nicht zu gefährden.

Zu Problemen führt die Maskenpflicht zurzeit aber beim Transport von Förderschülern. So weigert sich der Landschaftsverband Rheinland (LVR) solche Kinder in den Schulbussen mitzunehmen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Masken tragen dürfen, etwa weil sie Asthmatiker sind. Es handele sich um eine freiwillige Leistung, teilte der LVR unserer Redaktion auf Anfrage mit. In diesen Fällen müssten die Erziehungsberechtigten ihre Kinder selbst zur Schule bringen.

Das aber stelle viele Eltern vor große Probleme, weil die Förderschulen zum Teil 30 Kilometer entfernt sind: „Für einige Eltern ist der Fahrdienst ein wichtiges Argument, ihr Kind an der Förderschule und nicht in einer inklusiven Schule anzumelden“, heißt es in einer Mitteilung mehrerer Elternverbände. Die Weigerung des LVR, aber auch einiger Kommunen und mancher kirchlicher Schulträger, bedeute de facto einen Ausschluss der Schüler vom Unterricht.

Das NRW-Schulministerium hält den Ausschluss der Förderschüler vom Transport nicht für rechtens, wenn diese Schüler ein Attest für die Befreiung von der Maskenpflicht vorweisen könnten: „Liegt ein solches Attest vor, ist ein Ausschluss vom Transport nach der Corona-Schutzverordnung nicht zulässig.“

(kib)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort