Berlin Majestätsbeleidigung in Deutschland nicht mehr strafbar

Berlin · Majestätsbeleidigung ist in Deutschland seit Jahresbeginn nicht mehr strafbar. Das teilte der Bundesrat mit. Die Länderkammer hatte nach eigenen Angaben den Anstoß für die Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch gegeben. Dieser hatte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe gestellt; es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis.

Der Passus war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieses Paragrafen gegen den Satiriker und Fernsehmoderator Jan Böhmermann ("Neo Magazin Royale) vorgegangen war. Das Strafverfahren um dessen "Schmähgedicht" auf Erdogan wurde allerdings eingestellt.

Ein "Sonderstrafrecht" wie Paragraf 103 sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in dem nunmehr beschlossenen Gesetz. Die normalen Strafvorschriften für Beleidigung seien für den Ehrschutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten ausreichend. So hatten auch die Bundesländer argumentiert.

(dpa)
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