Landesrechnungshof rügt rot-grüne Schuldenpolitik

Düsseldorf/Aachen Die rot-grüne Landesregierung hat eine Frist bis zum 6. Oktober, um dem Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster ihre Stellungnahme zur Klage der CDU gegen den Etat 2011 vorzulegen. Die Union war vor den VGH gezogen, weil der Etat in diesem Jahr um rund 900 Millionen Euro über der rechtlich zulässigen Grenze liegt und somit eigentlich verfassungswidrig ist. Rot-Grün beruft sich allerdings auf eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, die diese Schuldenaufnahme unausweichlich mache. Unklar ist, ob sich das Gericht dieser Einschätzung anschließen oder der Union Recht geben wird.

Für die NRW-CDU steht längst fest, dass es der Landesregierung an ernstem Sparwillen fehlt. Auf einer Fraktionsklausur in Aachen bezeichnete CDU-Landeschef Norbert Röttgen das Schuldenmachen als europaweites Grundübel, das aber in NRW besonders stark ausgeprägt sei. Die CDU stehe dagegen für "solide, nachhaltige Finanzen". Sie werde ihre Kompetenzen "gegen die Schuldenkönigin Kraft weiter herausarbeiten", betonte auch Fraktionschef Karl-Josef Laumann. Der CDU-Wirtschaftsexperte Christian Weisbrich sagte unserer Zeitung, Rot-Grün wolle in diesem Jahr 750 Millionen Euro einsparen, doch nirgendwo werde dargelegt, wo und wie. Die auf Pump finanzierte Politik der sozialen Vorsorge von Rot-Grün sei "absoluter Unsinn". Mit dem derzeitigen Finanzkurs werde das Land nicht die ab 2020 greifende Schuldenbremse einhalten können.

Ähnlich äußert sich der Landesrechnungshof (LRH) in seinem jüngsten Prüfbericht: "Der LRH kann nicht erkennen, wie die Landesregierung in den kommenden Jahren die Nettoneuverschuldung bis 2020 auf null zurückführen will." Gleichwohl beharrt der LRH auf Haushaltskonsolidierung und "schnellstmögliche Rückführung der Neuverschuldung".

(RP)
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