Düsseldorf Land verweigert Witwe eines KZ-Opfers Rente

Düsseldorf · Die Bezirksregierung Düsseldorf lehnt es ab, der Frau eines NS-Opfers die Witwen-Rente zu bezahlen. Der bei einer Herzschrittmacher-Operation im Jahr 2009 verstorbene Anton B. hatte zeit seines Lebens eine Opferrente erhalten. Dem Sinto war attestiert worden, durch Zwangsarbeit und Internierung einen Herzfehler bekommen zu haben. Nun erklärte die Bezirksregierung, die Anerkennung des Herzleidens als verfolgungsbedingt sei ein "Falschanerkenntnis" gewesen. Daher könne die Witwe des Auschwitz-Überlebenden keine Ansprüche geltend machen. Die Witwe will nun bei einer Verhandlung, die am 7. August vor dem Düsseldorfer Landgericht stattfinden soll, erstreiten, dass sie eine Hinterbliebenenrente von rund 600 Euro erhält.

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hält den Fall für einen Skandal. "Das ist 67 Jahre nach dem Holocaust ein unglaublicher und nicht hinnehmbarer Vorgang", schrieb der Zentralratsvorsitzende Romani Rose in einem Brief an NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft – und bat die SPD-Politikerin um Hilfe. Der Zentralrat werde "diese Herabsetzung der Auschwitz-Opfer nicht zulassen", erklärte Rose. Der Vorgang sei eine "zynische Missachtung der Opfer gegenüber den Tätern".

Die von der Grünen-Politikerin Anne Lütkes geführte Bezirksregierung wollte sich auf Anfrage unserer Zeitung nicht zu dem Fall äußern. Ein Sprecher der Landesregierung erklärte, Kraft habe NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) gebeten, "den Fall erneut zu prüfen".

(RP)
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