Hamm Land muss bei Schäden durch Schlaglöcher haften

Hamm · Für Schäden durch ein Schlagloch auf der Autobahn haftet in bestimmten Fällen das Land. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm. Geklagt hatte ein Autofahrer aus Oberhausen, der im Mai 2010 an einer Baustelle auf der Autobahn 52 in Gelsenkirchen in ein 20 Zentimeter tiefes Schlagloch geraten war.

An seinem Auto entstand ein Schaden an der Achse in Höhe von rund 2200 Euro. Das Schlagloch sei eine vermeidbare Gefahrenquelle gewesen, entschied das Gericht (Az.: 11 U 52/12).

(dpa)
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