Straßenverkehr Länder setzen höhere Strafen für Raser aus

Berlin · Die Neuregelung des Bußgeldkatalogs ist wegen eines Formfehlers teils nichtig. Mehrere Länder, darunter NRW, haben die Behörden daher angewiesen, die Regelungen der alten Straßenverkehrsordnung anzuwenden – mit weniger strikten Strafen für Temposünder. Das sorgt für Verwirrung und Unsicherheit. Wann die Novelle korrigiert wird, ist offen.

 Ein Tempomessgerät in Hamburg (Archiv).

Ein Tempomessgerät in Hamburg (Archiv).

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Mehrere Bundesländer wenden den neuen Bußgeldkatalog mit deutlich höheren Strafen für Raser vorerst nicht mehr an. Das teilten die zuständigen Landesministerien von NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und dem Saarland mit.

Grund für das Hin und Her ist eine seit April geltende Vorschrift, wonach ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Stundenkilometer zu schnell. Zuvor galt dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 Stundenkilometern im Ort und 41 Stundenkilometern außerhalb. Das Ressort von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte den Ländern nun mitgeteilt, dass diese in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig sind – wegen eines „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage“. So hätte in der Eingangsformel der Verordnung der Verweis genannt werden müssen, das ist jedoch nicht geschehen. Dem Bundesverkehrsministerium war der Fehler nicht aufgefallen, den Landesministerien ebenfalls nicht.

In der Praxis bedeutet das: Scheuer muss nacharbeiten und eine Version der Bußgeldnovelle vorlegen, die keinen Formfehler mehr enthält. Bis dahin haben die genannten Länder die Behörden angewiesen, Verstöße nach dem alten Bußgeldkatalog zu ahnden. Das Innenministerium NRW betonte am Freitag beispielsweise, dass es selbst den Bußgeldkatalog nicht zurück nimmt – sondern die Behörden in dem Erlass nur über die neue Linie des Bundesverkehrsministeriums informiert. Denn eine solche Reform ist Sache des Bundes, die Länder dürfen eigenständig nichts daran ändern. Für NRW und die anderen Länder heißt das, dass neue und laufende Bußgeldverfahren nach der Rechtslage vor dem 28. April 2020 – also gemäß der alten Straßenverkehrsordnung – entschieden werden. Was jedoch mit bereits erteilten Bescheiden geschehen soll, will Bundesverkehr Scheuer erst mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) besprechen.

Scheuer hatte kurz nach Inkrafttreten der Novelle massiven Widerstand von Autofahrer bekommen und angekündigt, Teile der Reform, in der es vor allem um einen besseren Schutz für Radfahrer geht, wieder zurücknehmen zu wollen. Er sprach von „unverhältnismäßigen Regelungen“ zu den Fahrverboten, von Formfehlern war da keine Rede.

Im hessischen Verkehrsministerium will man an den Verschärfungen festhalten. Eine Sprecherin von Minister Tarek Al-Wazir (Grüne) teilte mit, dass gravierende Verkehrsverstöße, wie das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, aus Gründen der Verkehrssicherheit deutlich stärker geahndet werden müssten als in der Vergangenheit.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) hatte die Behörden ebenfalls angewiesen, nach alter Straßenverkehrsordnung zu handeln, zugleich griff er Scheuer an. „Eine direkte Reaktion war notwendig“, sagte Lewentz. Die Polizeibeamten müssten sich im Einsatz auf eine gültige rechtliche Regelung berufen können. „Allerdings hat uns der Bundesverkehrsminister einen Bärendienst erwiesen“, sagte Lewentz. Wann eine fehlerfreie Novelle beschlossen werden kann, ist noch nicht absehbar.

Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Kirsten Lühmann, forderte, den Führerscheinentzug für Temposünder nach der notwendigen Fehlerkorrektur des Gesetzes im Bundesrat so schnell wie möglich wieder auf die Agenda zu setzen. „Man bringt die Autofahrer durch höhere Bußgelder nicht dazu, ihr Verhalten zu ändern. Sie werden erst dann vorsichtiger, wenn ein Fahrverbot droht“, sagte Lühmann. „Bußgelder schrecken die Leute nicht ab“, so die ausgebildete Polizistin. Dies gelte auch für mehr Punkte beim Flensburger Kraftfahrtbundesamt. „Deshalb müssen wir zur vorgeschlagenen Lösung zurückkehren: Lieber vier Wochen Führerscheinentzug als Warnschuss bei Tempoüberschreitungen, als dass der Lappen wegen einer höheren Punktzahl irgendwann weg ist“, sagte Lühmann. „Denn auch auf die höhere Punktzahl reagieren Temposünder kaum.“ Sie verwies darauf, dass Gerichte im Einzelfall auch mildernde Umstände walten lassen könnten.

(jd/kib/mar)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort