Berlin Länder legen Gericht neue Beweise für NPD-Verbot vor

Berlin · Im NPD-Verbotsverfahren wollen die Länder dem Bundesverfassungsgericht in dieser Woche hunderte neue Beweise vorlegen. Nach Angaben des Hamburger Innensenators Michael Neumann (SPD) sollen die Karlsruher Richter unter anderem Einsicht in Akten des Verfassungsschutzes erhalten. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) wertete die Erkenntnisse über die jüngst zerschlagene Rechtsterrorgruppe "Oldschool Society" als neuen Beleg für die Gefährlichkeit der NPD. Hessen hegt trotzdem weiter Bedenken gegen das Verfahren.

Karlsruhe hatte die Länder im März aufgefordert, bis zum 15. Mai weitere Belege für das aggressive und antidemokratische Auftreten der rechtsextremen Partei sowie klare Beweise für den Abzug von V-Leuten aus den NPD-Führungszirkeln vorzulegen. Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

Die Länder haben nun hunderte neue Beweise zusammengetragen, die sie in dieser Woche in Karlsruhe vorlegen wollen. Das rheinland-pfälzische Innenministerium, das derzeit den Vorsitz der zuständigen Innenministerkonferenz hat, bestätigte am Wochenende einen entsprechenden Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung".

Hamburgs Innensenator Neumann sagte: "Wir werden alles tun, um das Verfahren zu gewinnen, dazu gehört auch, für das Gericht die Akten zu öffnen - soweit gesichert ist, dass dadurch keine Menschen in Gefahr geraten. Das wäre im Rahmen des rechtsstaatlichen In-Camera-Verfahrens möglich." Bei diesem Verfahren werden die bei der Akteneinsicht gewonnenen Informationen vom Gericht geheim gehalten und auch den Prozessbeteiligten - in diesem Fall der NPD - nicht preisgegeben.

(dpa)
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