Länder-Initiative für die Ehepartner

Der Föderalismus hat viele Nachteile. Doch in einem entscheidenden Punkt macht er das Staatswesen stark: Die Länder wissen oft besser, was die Menschen wünschen, denken oder vergessen - wie im Fall der Vorsorgevollmachten. Wenn 16 Länder zu dem Ergebnis kommen, dass die aktuelle Regelung untauglich ist, kann der Bund daran nicht vorbei.

Insbesondere junge Menschen machen sich wenig Gedanken darüber, was eigentlich passiert, wenn der Ehepartner verunglückt, ins Koma fällt oder eine schwere psychische Erkrankung bekommt und nicht mehr Herr seiner eigenen Entscheidungen ist. Dass man dann im Notfall nicht für den Partner die Dinge regeln kann, ist vielfach eine zweite böse Überraschung.

In diesem Punkt besteht Handlungsbedarf. Der vorliegende Gesetzentwurf der Länder ist aber noch nicht der Weisheit letzter Schluss, weil er zu neuen Unwägbarkeiten führt. So soll der Ehepartner zwar für Gesundheit, Pflege und Reha alles regeln dürfen - bis hin zur Interpretation, was der vermutliche Wille des anderen in ethischen Fragen der Lebensverlängerung ist. Ans Konto soll er aber nicht gehen dürfen. Da stimmt die Gewichtung nicht.

(qua)
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