Straßensperrung werden aufrecht erhalten Kreis Steinfurt: MKS-Testergebnis aus Tübungen erst Montag

Steinfurt/Münster/Düsseldorf (rpo). Erst am kommenden Montag wird die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen das Ergebnis der Bluttests von MKS-verdächtigen Schweinen aus dem münsterländischen Kreis Steinfurt präsentieren. Dies teilte Landrat Thomas Kubendorff (CDU) am Freitagabend mit.

Bis dahin würden die Schutzmaßnahmen mit Straßensperrungen und Desinfektionsschleusen in der Sperrzone unvermindert aufrechterhalten. Erste Schnelltests waren negativ verlaufen.

Kubendorff betonte erneut, dass alle bei MKS-Verdacht vorgesehenen Maßnahmen konsequent und zügig ergriffen worden seien. Er verwahrte sich gegen Vorwürfe von Agrarministerin Bärbel Höhn (Grüne) wegen der unzureichenden Absperrung des betreffenden Betriebes in Horstmar und der mangelhaften Entnahme von Proben. Gewebeproben hätten nach Angaben des Tierarztes nicht entnommen werden können, sagte Kubendorff. Aus diesem Grund wurden nur Blutproben eingesandt.

Höhn machte am Abend in Berlin klar, dass sie in der Frage der vorbeugenden Schutzimpfung gegen MKS keinen Sonderweg gehen werde. "Solange sich auf EU-Ebene noch nichts geändert hat, müssen wir mit den jetzigen Möglichkeiten arbeiten", sagte Höhn nach einem Gespräch mit Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) in Berlin. Künast will sich im Gegenzug bei der EU dafür einsetzen, dass so genannte Ringimpfungen gegen MKS in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen schon dann möglich werden, wenn in grenznahen Bezirken der Niederlande die Seuche ausgebrochen ist.

Gerichte lehnen Eilanträge zur vorbeugenden Impfung ab

Unterdessen lehnten nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf auch die Verwaltungsgerichte Münster und Aachen Eilanträge von Landwirten auf Zulassung der vorbeugenden Impfung ab. Während die Landwirte aus Stadtlohn im Münsterland eine vorläufige Verpflichtung des Kreises Borken erstreiten wollten, ihren Klauentierbestand gegen MKS zu impfen (Az. 6 L 316/01), richtete sich die Aachener Klage (Az. 8 L 240/01) gegen das Land. Eine Züchterin von Englisch-Longhorn-Rindern wollte per Eilantrag vorbeugende Sofortimpfungen durchsetzen.

Beide Gerichte begründeten die Beschlüsse damit, dass die nationale MKS-Verordnung, nach der die vorbeugende Impfung verboten ist, bindend sei. Die Impfung sei gemäß der MKS-Verordnung nur im Rahmen einer Notimpfung und nach Maßgabe des Rates der Europäischen Gemeinschaften möglich. Bedenken an der Geltung des EU-Rechts als höherrangigem Recht seien "nicht angebracht". Die Voraussetzungen für eine nach der MKS-Verordnung mögliche Not- und Gebietsimpfung seien noch nicht gegeben. Die Rechtsanwälte der Aachener Klägerin kündigten an, die Entscheidung vor das Oberverwaltungsgericht zu bringen.

Der Bundesgrenzschutz (BGS) kündigte am Freitag zum Beginn der Osterferien mögliche Wartezeiten für Niederlande-Reisende an. "Die Kontrollen an der rund 650 Kilometer langen Grenze zu den Niederlanden wird mit einem höchstmöglichen Personaleinsatz betrieben", sagte der Sprecher des Bundesgrenzschutzamtes in Kleve, Udo van Dülmen. Die großen Übergänge würden ständig überwacht, die kleineren von mobilen Streifen kontrolliert. Die Kommunen seien unterdessen angewiesen worden, die "Grüne Grenze" dicht zu machen.

(RPO Archiv)
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